Das vereinfachte Qualitätsmanagement für Arztpraxen ist gesetzliche Pflicht, seit 2006. Die Unterlassung ist strafbewehrt und damit ordnungswidrig.
Die zuständigen Behörden prüfen seit 2015 verstärkt Arztpraxen, auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Treffen Sie die richtige Entscheidung jetzt und sehen Sie "unliebsamen Besuchen" völlig gelassen entgegen!
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